Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegevorausberechnung
(Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023). Basis: Pflegestatistik 2021 und
15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Werte gerundet.
Alle Bundesländer als Tabelle anzeigen
Pflegebedürftige je Bundesland 2021 und Vorausberechnung 2035
Bundesland
2021
2035
Veränderung
Nordrhein-Westfalen
1.192.000
1.330.000
+ 12 %
Bayern
578.000
690.000
+ 19 %
Baden-Württemberg
540.000
634.000
+ 17 %
Niedersachsen
543.000
621.000
+ 14 %
Hessen
368.000
426.000
+ 16 %
Sachsen
311.000
326.000
+ 5 %
Rheinland-Pfalz
241.000
280.000
+ 16 %
Berlin
186.000
216.000
+ 16 %
Brandenburg
185.000
212.000
+ 15 %
Schleswig-Holstein
159.000
187.000
+ 18 %
Thüringen
166.000
178.000
+ 7 %
Sachsen-Anhalt
166.000
176.000
+ 6 %
Mecklenburg-Vorpommern
123.000
140.000
+ 14 %
Hamburg
90.000
102.000
+ 13 %
Saarland
71.000
77.000
+ 8 %
Bremen
42.000
45.000
+ 7 %
Steigender Pflegebedarf ist ein struktureller Faktor – keine Garantie
für die Wirtschaftlichkeit eines einzelnen Objektes.
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Der Prozess
Von Ihrer Ausgangssituation bis zum Investment.
Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge.
01
Schritt 01
Steuercheck
Symbolbild
02
Schritt 02
Ausgangssituation einordnen
03
Schritt 03
Konzept entwickeln
Der Austausch war stets effizient, zielführend und dabei freundlich und zugewandt.
Dr. med. Alexander KleinknechtFunktionsoberarzt Neurologie
Ein Weg, mit dem ich nicht nur Vermögen aufbauen kann, sondern dies mit Fremdkapital wie Steuern und Miete generiere.
Philipp WeberSelbstständiger Augenoptiker
06
Schritt 06
Erwerb begleiten
Symbolbild
07
Schritt 07
Ansprechpartner bleiben
5,0/5Google · 5 RezensionenBewertungen im Google-Unternehmensprofil
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Mandanten
Ärzte, Unternehmer, Geschäftsführer.
Menschen mit derselben Ausgangslage – und was sie über die
Zusammenarbeit sagen.
Mein Kontakt zu Nico Niemeier ergab sich bei der Suche nach einer Finanzierung für eine Pflegeimmobilie. Der Austausch war stets effizient, zielführend und dabei freundlich und zugewandt. Zudem teilte Nico Niemeier auf dem Gebiet der Finanzen und Immobilien mir neue Wissensinhalte mit ohne dabei aufdringlich oder bevormundend auf zu treten. Seit der ersten gemeinsamen Finanzierung halten wir regelmäßigen Kontakt und Nico Niemeier ist beratend eine feste, zuverlässige und authentische Größe in meiner Entscheidungsfindung bei Immobilieninvestitionen.
AKDr. med. Alexander KleinknechtFunktionsoberarzt Neurologie – Niel-Stensen-Klinik
Die Beratung von Nico war von Anfang an sehr ausführlich und kundenorientiert. Die individuelle Situation mit den Anforderungen an das Investment wurde gemeinsam analysiert und passende Lösungsmöglichkeiten besprochen. Nico hat dann den gesamten Vorgang bis hin zum Kauf sehr eng begleitet und stand bei Fragen immer direkt zur Verfügung. Insgesamt bin ich sowohl mit der Beratung als auch mit der laufenden Betreuung sehr zufrieden.
FMFelix MascheSenior Consultant bei TEAM MÜLLER CONSULTING
Nico Niemeier hat mir einen Weg aufgezeigt, mit dem ich nicht nur Vermögen aufbauen kann, sondern dies mit Fremdkapital wie Steuern und Miete generiere. Von Anfang bis zum Schluss habe ich mich super aufgehoben gefühlt. Nico ist ein echter Profi und das vermittelt er auch zu 100 % in seiner Beratung. Vielen Dank für die Chancen, die Du mir aufzeigst um mein Ziel der finanziellen Unabhängigkeit zu erreichen.
PWPhilipp WeberSelbstständiger Augenoptiker
Das Interesse an einer zukunftsorientierten Investition führte mich zu den Pflegeimmobilien. Der anfänglicher Skeptizismus hat sich nach der hervorragender Beratung und Fachkompetenz von Herrn Nico Niemeier zum Erwerb einer erstklassigen Pflegeimmobilie entwickelt. Zuvorkommende Kommunikation, sowohl in geschäftlicher als auch menschlicher Ebene. Als Investor fühlte ich mich professionell und sicher beraten. Die weitere Zusammenarbeit ist sicherlich nicht ausgeschlossen.
GRDr. Grigorios RoukasFacharzt
Aus zeittechnischen Gründen muss ich mich in meiner Vermögensaufbau/ planung auf kompetente Partner verlassen können. Daher vertraue ich bereits seit meinem Berufseinstieg auf die langjährige Erfahrung & Expertise der Fa. NNiemeier Financial GmbH im Bereich der Pflegeimmobilie als Kapitalanlage und fühle mich exzellent betreut.
JSJonas Leonhard Schmidt (M. A.)HR Business Partner, CAF Deutschland GmbH
Anfangs war ich skeptisch, ob eine Pflegeimmobilie tatsächlich mein Vermögen sichert und ausbauen kann. Heute, 2 Jahre später, kann ich zufrieden zurückblicken und sagen, dass dieses Investment genau das Richtige für mich gewesen ist. Ein großes Dankeschön auch nochmal an dieser Stelle an Nico Niemeier, der mich den gesamten Kaufprozess über mit seiner langjährigen Erfahrung und professionellen Abwicklungsweise begleitet hat.
RSRoman SchönknechtLeiter – Primemark Gst. Kiel
Mit großem Enthusiasmus möchte ich meine Erfahrung mit dem Kauf einer Pflegeimmobilie teilen. Als erfahrener Anleger im Aktienmarkt suchte ich nach einer ergänzenden Investitionsmöglichkeit, die nicht nur mein Portfolio diversifiziert, sondern auch stabile und langfristige Erträge bietet. Genau das habe ich in einer Pflegeimmobilie gefunden. Bedeutende Aspekte für die Entscheidung waren die wesentlichen Vorteile der inflationsgeschützten Mietanpassung sowie die Möglichkeit, durch Steuervorteile mein privates Vermögen aufzubauen. Ich möchte mich bei Nico Niemeier herzlich für die professionelle Beratung und Unterstützung während des gesamten Kaufprozesses bedanken.
JDJonatan Del Brio GilEinkaufsleiter bei Vibracoustic
Ich pflege und schätze die Zusammenarbeit mit Nico Niemeier sehr. Nico Niemeier steht für Steuern senken, Liquidität erhöhen und Vermögen aufbauen. Das Ergebnis ist die Pflegeimmobilie, welche meines Erachtens heutzutage im Portfolio bei keinem Menschen zum Vermögensaufbau/-sicherung fehlen darf. Erst recht, wenn man losgelöst von der Konjunktur und politischen Entscheidungen, privates Vermögen aufbauen möchte.
DPDiplom-Kfm. Dirk PorathGeschäftsführer PCI GmbH & Co. KG
Dank Nico Niemeier habe ich endlich den Schritt gewagt und meine erste Immobilie gekauft. Ich wollte schon länger investieren, war aber immer unsicher, ob der richtige Zeitpunkt oder das passende Modell da ist. Die Pflegeimmobilie war für mich das perfekte Rundum-sorglos-Paket: keine Sorgen um Mieter, Verwaltung oder Mietausfall – alles ist durchdacht und abgesichert. Besonders überzeugt hat mich das Steuersparmodell, das Nico aufgezeigt hat. So kann ich smart Vermögen aufbauen und gleichzeitig privat fürs Alter vorsorgen. Für mich ist das der perfekte Startschuss in den Aufbau meiner finanziellen Unabhängigkeit. Danke Nico, für die klare Struktur, die professionelle Beratung und die Sicherheit, mit der ich jetzt endlich durchstarten konnte!
IOIsabell OhnhäuserAssistenz der Geschäftsführer
1–3 von 9
Die Aussagen wurden von den genannten Personen zur Verfügung gestellt und sind
unverändert wiedergegeben. Sie beschreiben persönliche Erfahrungen und sind keine
Zusage für ein bestimmtes Ergebnis.
Lieber selbst hören, statt es hier zu lesen?
Zwei Fernsehgespräche, in denen Nico dieselben Fragen beantwortet – ausführlich und ungeschnitten.
Die Videos starten erst auf Klick. Vorher wird keine Verbindung zu YouTube aufgebaut. Datenschutz
Was geprüft wird, bevor ein Objekt überhaupt infrage kommt.
Was ich vor jedem Kauf prüfe
Betreiber und Bonität
Pachtvertrag im Wortlaut
Pflegebedarf am Standort
Tragfähigkeit bei höherem Anschlusszins
Erklärfilm · 3:33 Minuten
Das Konzept in Ruhe und transparent erklärt.
In wenigen Minuten erfahren Sie, was Sie tatsächlich erwerben, wie das
Vertragsmodell funktioniert und welche Faktoren vor einer Entscheidung geprüft werden müssen.
01Was erwerbe ich konkret?
02Wer zahlt an wen?
03Welche Chancen und Risiken muss ich kennen?
Der Film liegt auf unserem eigenen Server und startet erst auf Klick. Es wird zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung zu YouTube
aufgebaut. Datenschutz
Das Produkt
Was Sie konkret erwerben – und mit wem Sie es zu tun haben.
01
Das Eigentum
Sie kaufen eine Ein- bis Drei-Zimmer-Eigentumswohnung im betreuten Wohnen oder ein
einzelnes Apartment in einer stationären Pflegeeinrichtung – jeweils mit
eigenem Grundbuchblatt.
Kein Anteil, kein Fonds. Ihr Name steht im Grundbuch: veräußerbar,
vererbbar, beleihbar.
02
Der Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist in der Regel der Betreiber mit einem langfristigen
Pachtvertrag – üblich sind rund zwanzig Jahre. Je nach Objekt kann das
Vertragsverhältnis auch unmittelbar mit dem einzelnen Bewohner bestehen.
In beiden Modellen haben Sie im Alltag keinen Mieterkontakt. Welches
Modell gilt, steht im jeweiligen Vertrag – und gehört vor dem Kauf gelesen.
03
Die Einnahmen
Sie erhalten planbare Mieteinnahmen nach Ihrem Pachtvertrag – unabhängig
davon, ob genau Ihr Apartment gerade belegt ist.
Planbar heißt: vertraglich vereinbart und kalkulierbar. Keine Garantie
und keine staatliche Zusage – die Zahlung hängt an der wirtschaftlichen Lage Ihres
Vertragspartners.
Ihre EinheitEin Apartment mit eigenem Grundbuchblatt. Rechtlich vergleichbar mit einer Eigentumswohnung.Der Betreiber pachtet Ihre Einheit über einen langfristigen Vertrag – die Pacht hängt nicht daran, ob gerade jemand in Ihrem Apartment wohnt.Das Haus drumherumSie sind über Ihren Miteigentumsanteil an den Gemeinschaftsflächen beteiligt.Betrieb, Personal und die Verwaltung der Einrichtung liegen beim Betreiber. Damit haben Sie im Alltag nichts zu tun.Ihr EigentumIhr Name steht im Grundbuch. Veräußerbar, vererbbar, beleihbar.Wer welche Instandhaltung trägt, regelt der Pachtvertrag. Diese Aufteilung gehört vor dem Kauf gelesen – sie unterscheidet sich von Objekt zu Objekt.
Objektabbildungen beispielhaft. Verfügbare Einrichtungen unterscheiden sich in Lage, Betreiber und Ausstattung.
Das Modell
Wer zahlt hier eigentlich an wen?
Dasselbe wie im Film, noch einmal als Schaubild – damit Sie es
später ohne mich nacherzählen können.
Der Geldfluss in einem Bild
Wer zahlt an die Einrichtung
BewohnerEigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
PflegekasseLeistungen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad
SozialamtPflegewohngeld oder Sozialhilfe, wenn der Bewohner den Eigenanteil nicht
vollständig trägt – die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland
Wer wirtschaftet
Betreiber der EinrichtungBetreibt das Haus, beschäftigt das Personal, verwaltet und vermietet.
Er ist Ihr Pächter und zahlt die Pacht unabhängig davon, ob genau
Ihr Apartment gerade belegt ist.Hier sitzt das eigentliche Risiko: Gerät der Betreiber in
wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist auch die Pachtzahlung betroffen. Deshalb prüfen
wir vor jedem Kauf den Betreiber – nicht nur das Objekt.
Was bei Ihnen ankommt
Sie als EigentümerPacht nach Pachtvertrag, in der Regel monatlich. Anpassungen richten sich nach
der im Vertrag vereinbarten Klausel, häufig an einen Index gekoppelt.
Was Sie nicht tunKeine Mietersuche, keine Nebenkostenabrechnung, keine Handwerkertermine.
Welche Instandhaltung beim Betreiber liegt und welche bei Ihnen, steht im
Pachtvertrag und gehört zu den Punkten, die vor dem Kauf geprüft werden.
Keine dieser Zahlungen ist eine staatliche Garantie für Ihre Pacht.
Sozialleistungen fließen an Bewohner und Einrichtung, nicht an Eigentümer. Was Sie
bekommen, ergibt sich aus Ihrem Pachtvertrag mit dem Betreiber.
Steuerlich möglich
Abgeschrieben wird das Gebäude – nicht der Grund und Boden.
Zwei Wege, je nachdem ob Neubau oder Bestand. Beides sind Möglichkeiten,
keine Zusagen.
Die erhöhte Abschreibung betrifft nur die Jahre 1 bis 4. Danach sinkt sie –
und mit ihr der steuerliche Effekt.
Bestand
Mit Gutachten 5 % statt 2 %
Regelfall2 %lineare AfA über 50 Jahre
Mit Restnutzungsdauergutachten5 %lineare AfA über 20 Jahre
Ob ein Gutachten anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Abschreibung im Jahr17.500 €
×
Ihr Grenzsteuersatz42 %
=
rechnerische Wirkung7.350 €
Unverbindliche Modellrechnung mit Beispielwerten: 250.000 € Kaufpreis,
70 % Gebäudeanteil, 10 % Abschreibung, Grenzsteuersatz 42 %. Keine Zusage zu einer
Steuerersparnis, keine Steuerberatung. Ob ein konkretes Objekt die Voraussetzungen erfüllt,
wird objektbezogen geprüft. Voraussetzungen im Detail
Finanzierung
Ein Förderdarlehen kann den Mischzins senken.
Wird ein Teil der Summe gefördert, zählt für Ihre Rechnung nicht der
Bankzins, sondern der Mischzins aus beiden Darlehen.
Beispielwerte, Stand September 2026. Zinssätze und Förderbedingungen
ändern sich laufend; nicht jeder Neubau und nicht jeder Käufer erhält eine Förderung.
10.770 € Zins im Jahr, geteilt durch 300.000 € Darlehen.
Häufige Fragen
Antworten ohne Anmeldung
Wenn Sie es genauer wissen wollen
Antworten auf die Fragen, die jetzt noch offen sind.
Was Sie erwerben
Eine Ein- bis Drei-Zimmer-Eigentumswohnung im betreuten Wohnen oder ein einzelnes Apartment in einer stationären Pflegeeinrichtung – jeweils mit eigenem Grundbuchblatt. Rechtlich vergleichbar mit einer Eigentumswohnung: veräußerbar, vererbbar, beleihbar.
Kein Zimmer, kein Fondsanteil, keine Beteiligung. Bei einem Fondsanteil haften Sie unternehmerisch, beim Direkteigentum steht Ihr Name im Grundbuch.
In der Regel der Betreiber der Einrichtung, mit einem langfristigen Pachtvertrag – üblich sind rund zwanzig Jahre. Je nach Objekt kann das Vertragsverhältnis auch unmittelbar mit dem einzelnen Bewohner bestehen.
Welches Modell für ein konkretes Objekt gilt, steht im jeweiligen Vertrag und gehört vor dem Kauf gelesen.
Der Betreiber. Er betreibt das Haus, beschäftigt das Personal, verwaltet und vermietet. Sie haben mit den Bewohnern im Alltag nichts zu tun – es gibt keine Mietersuche, keine Nebenkostenabrechnung und keine Handwerkertermine.
Der Betreiber zahlt die im Pachtvertrag vereinbarte Pacht, unabhängig davon, ob genau Ihr Apartment gerade belegt ist. Er finanziert diese Pacht aus dem, was Bewohner, Pflegekasse und – je nach Bundesland – das Sozialamt an ihn zahlen.
Planbar heißt: vertraglich vereinbart und im Voraus kalkulierbar. Es ist keine Garantie und keine staatliche Zusage. Die Zahlung hängt an der wirtschaftlichen Lage Ihres Vertragspartners.
Im Regelfall die Eigentümerversammlung und die Steuererklärung. Welche Instandhaltung beim Betreiber liegt und welche bei Ihnen, regelt der Pachtvertrag und unterscheidet sich von Objekt zu Objekt. Diese Aufteilung gehört vor dem Kauf gelesen.
Risiken
Das zentrale Risiko ist der Betreiber: Gerät er in wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist auch die Pachtzahlung betroffen. Dazu kommen der Anschlusszins nach Ablauf der Zinsbindung, die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals, die Konzentration auf ein Einzelobjekt und die dünne Datenlage zur Wertentwicklung einzelner Pflegeapartments.
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Alle acht Risiken stehen ausführlich unter Risiken im Detail.
Gerät der Betreiber in eine Insolvenz, können Pachtzahlungen ganz oder teilweise ausfallen – auch dann, wenn Ihr Apartment belegt ist. In der Praxis wird häufig ein neuer Betreiber gesucht, weil der Bedarf am Standort bestehen bleibt.
Ein solcher Wechsel ist aber weder automatisch noch garantiert, er kostet Zeit, und die Konditionen des neuen Pachtvertrags können schlechter ausfallen. Ihre Finanzierung läuft in dieser Zeit weiter. Deshalb entscheiden vor dem Kauf Bonität und Historie des Betreibers, die Ausgestaltung des Pachtvertrags und der Pflegebedarf am Standort.
Ihr Vertragspartner ist der Betreiber, nicht der einzelne Bewohner. Er zahlt die vereinbarte Pacht unabhängig von der Belegung genau Ihres Apartments. Das ist keine staatliche Garantie, sondern eine vertragliche Zusage – sie hängt an der wirtschaftlichen Lage des Betreibers.
Ja. Der Käuferkreis ist enger als bei einer klassischen Eigentumswohnung, weil die Nutzung festgelegt ist; der Preis richtet sich stark nach Restlaufzeit des Pachtvertrags und Bonität des Betreibers. Einen erfassten Zweitmarkt gibt es nicht.
Bei einer Veräußerung innerhalb von zehn Jahren ist ein Gewinn nach heutiger Rechtslage grundsätzlich steuerpflichtig (§ 23 EStG). Das gehört zu Ihrem Steuerberater.
Ob und wie angepasst wird, steht im jeweiligen Pachtvertrag. Üblich sind Indexklauseln, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind und erst ab einer bestimmten Veränderung greifen. Das ist eine vertragliche Regelung, keine automatische Anpassung und keine Zusage.
Steuer und Finanzierung
Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden und nicht der volle Kaufpreis. Der Gebäudeanteil steht im Kaufvertrag; marktüblich sind rund 70 %.
Wie hoch die Abschreibung ausfällt, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsobjekt handelt. Die Abschreibung senkt die Bemessungsgrundlage; wie stark sich das auswirkt, hängt an Ihrem Grenzsteuersatz. Diese Website ersetzt keine Steuerberatung.
Bei Vorliegen der gesetzlichen und objektspezifischen Voraussetzungen kann sich in den ersten Jahren eine Kombination aus 5 % degressiver AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) und 5 % Sonderabschreibung (§ 7b EStG) ergeben.
Die Sonderabschreibung ist an Fristen, Baukostengrenzen, einen Effizienzstandard und die Nutzung zu Wohnzwecken gebunden; sie greift nur in den ersten vier Jahren. Die degressive AfA bemisst sich jedes Jahr neu vom Restbuchwert, sie ist keine gleichbleibende Größe. Ob ein konkretes Objekt die Bedingungen erfüllt, wird objektbezogen geprüft – die steuerliche Beurteilung trifft Ihr Steuerberater und am Ende Ihr Finanzamt. Rechtsstand: September 2026.
Bei Bestandsobjekten kann ein qualifiziertes Gutachten – abhängig von Gebäude, Alter, Zustand und steuerlicher Anerkennung – eine kürzere Abschreibungsdauer ermöglichen, zum Beispiel 5 % über 20 Jahre statt 2 % über 50 Jahre.
Ein Gutachten muss die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen und wird im Einzelfall geprüft. Eine kürzere Restnutzungsdauer verteilt dieselbe Bemessungsgrundlage auf weniger Jahre – sie erhöht nicht den Gesamtbetrag der Abschreibung.
Üblich ist eine Kombination aus Eigenkapital und Bankdarlehen. Bei bestimmten Neubauten kann zusätzlich ein Förderdarlehen in Betracht kommen, das den rechnerischen Mischzins senkt.
Ein Beispiel: 300.000 € Kaufpreis, davon 150.000 € Förderdarlehen zu 2,68 % und 150.000 € Bankdarlehen zu 4,50 %. Zusammen 10.770 € Zins im Jahr, geteilt durch 300.000 € ergibt einen rechnerischen Mischzins von rund 3,6 %. Beispielwerte, Stand September 2026. Zinssätze und Förderbedingungen ändern sich laufend; nicht jeder Neubau und nicht jeder Käufer erhält eine Förderung. Keine Finanzierungsberatung, keine Zusage zu Konditionen.
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil sie von Objekt, Finanzierung und Ihrer Bonität abhängt. Als Größenordnung: Bei üblichen Kaufpreisen ab etwa 180.000 € kommen rund 10 % Kaufnebenkosten hinzu; je mehr davon Sie aus eigenem Kapital tragen, desto weniger hängt die Rechnung am Zins.
Liegt Ihr freies Kapital unter 25.000 €, rate ich ab. Zwischen 25.000 und 50.000 € wird es eng – das prüfen wir im Einzelfall.
Für Sie als Käufer fällt keine gesonderte Maklerprovision an. Die Vergütung ist im Kaufpreis enthalten und wird vom Verkäufer getragen. Damit sich das einordnen lässt, liegt der Kaufpreisfaktor – das Verhältnis von Kaufpreis zur Jahrespacht – im Gespräch auf dem Tisch, bevor über Rendite geredet wird.
Markt und Bedarf
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt nach der amtlichen Vorausberechnung bis 2035 in jedem Bundesland. Das ist eine demografische Größe, keine Marktprognose und keine Aussage über ein einzelnes Objekt.
Aus wachsendem Bedarf folgt nicht, dass sich eine bestimmte Einrichtung wirtschaftlich trägt. Darüber entscheiden Betreiber, Pachtvertrag, Kaufpreis, Standort und Ihre Finanzierung.
Zwischen rund 5 % Zuwachs in Sachsen und rund 19 % in Bayern liegt ein Faktor von fast vier. Deshalb steht in der Auswahl die regionale Bedarfslage vor der bundesweiten Kurve.
Quelle der Zahlen: Statistisches Bundesamt, Pflegevorausberechnung (Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023), Basis Pflegestatistik 2021 und 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.
Nein, nicht im gleichen Maß. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die vollstationär versorgt werden, ist über die Jahre zurückgegangen. Die Gesamtzahl steigt, der stationäre Anteil daran nicht in derselben Geschwindigkeit.
Das gehört zu den Punkten, die gegen eine zu einfache Demografie-Erzählung sprechen – und deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten.
Eignung und Ablauf
Für Menschen mit hohem Grenzsteuersatz, langem Anlagehorizont und wenig freier Zeit, die einen zusätzlichen Baustein neben ihren übrigen Anlagen suchen – nicht als Ersatz dafür.
Sie wirkt vor allem in der Kombination aus geringem Aufwand, sinnvoller Fremdfinanzierbarkeit und Gebäudeabschreibung. Diese Kombination bietet kein Wertpapier.
Wenn das freie Kapital unter 25.000 € liegt. Wenn das Kapital kurzfristig verfügbar bleiben muss. Wenn eine Immobilie den größten Teil Ihres Vermögens ausmachen würde – ein Baustein ist kein Portfolio. Und wenn Verfügbarkeit, breite Streuung und eine belastbare Datenlage für Sie die wichtigsten Kriterien sind: dann ist ein ETF-Depot die passendere Antwort, und ich sage das auch.
Zuerst der Steuercheck auf dieser Seite – ohne Registrierung, die Berechnung bleibt in Ihrem Browser. Danach vier kurze Fragen zu Ihrer Situation. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie einen Termin für die Kostenlose Erstberatung wählen oder angeben, wann Sie erreichbar sind.
Die Erstberatung dauert rund 60 Minuten, findet per Zoom statt, direkt mit Nico Niemeier, mit anschließender schriftlicher Einordnung. Analyse und Erstberatung sind kostenfrei.
Die Angaben aus dem Steuercheck verlassen Ihren Browser nicht – sie werden weder übertragen noch gespeichert und gehen nur dann mit, wenn Sie die Einordnung abschließen und einwilligen.
Für die Einordnung folgen vier Fragen als Auswahl: berufliche Situation, Alter, mögliches Eigenkapital und freie monatliche Liquidität. Dazu Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer nur dann, wenn Sie einen Rückruf wünschen. Details in der Datenschutzerklärung.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen
Information und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Steuer- oder
Rechtsberatung dar. Keine Renditegarantie, keine zugesicherte Steuerersparnis.
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten
Kapitals. Steuerliche Effekte hängen von Ihrer individuellen Situation ab und
bedürfen der Prüfung durch einen Steuerberater.
Risiken im Detail
Acht Risiken. Vollständig, mit Quellen und Einschränkungen.
Auf der Startseite stehen drei davon in Kurzform. Hier steht alles – auch das,
was gegen einen Kauf spricht. Klicken Sie auf, was Sie interessiert.
2023 meldeten fünf Großbetreiber mit zusammen rund 22.000 Pflegeplätzen Insolvenz an. Seit Anfang 2025 stellte mit der IMMAC Holding der größte Anbieter geschlossener Pflegeimmobilienfonds Insolvenzantrag.
Bei den Zahlen ist Genauigkeit nötig, weil im Markt zwei Größen durcheinandergehen. Erstens: Über alle Pflegeeinrichtungen hinweg – stationäre Heime, ambulante Dienste, Tagespflegen – waren seit Anfang 2024 über 1.200 von Insolvenz oder Schließung betroffen. Das ist die Zahl, die durch die Presse geht. Zweitens: Nur stationäre Heime, nur 2024: rund 66 Insolvenzanmeldungen, etwa 14 dauerhafte Schließungen. Beide Zahlen sind richtig und beschreiben verschiedene Grundgesamtheiten und Zeiträume.
Ableiten lässt sich zweierlei. Eine Insolvenz ist meistens keine Schließung – der überwiegende Teil der betroffenen Häuser wird weiterbetrieben, oft unter neuem Träger. Und unter den tatsächlichen Schließungen waren kleine Häuser deutlich überrepräsentiert. Einschränkung, die dazugehört: Diese Auswertung beruht auf einer zweistelligen Fallzahl, und der Anteil kleiner Häuser am Gesamtbestand ist nicht öffentlich ausgewiesen. Es ist ein Indiz, keine belastbare Quote.
Konsequenz für die Auswahl: Betreiberbonität vor Objektlage. Kleine Häuser prüfe ich strenger, nicht gar nicht.
Alle verfügbaren Marktzahlen beziehen sich auf ganze Einrichtungen im institutionellen Handel. Das heißt: Niemand – auch ich nicht – kann Ihnen belastbar sagen, zu welchem Preis und in welcher Frist Sie eine einzelne Einheit wieder veräußern.
Der Käuferkreis ist kleiner als bei einer normalen Eigentumswohnung, und die Veräußerung dauert länger. Das ist kein Einwand, den man wegargumentieren kann.
Konsequenz: Nur Kapital einsetzen, das über die gesamte Haltedauer entbehrlich ist.
Ein Teil dieses Abstands ist Definitionssache – die institutionelle Kennzahl rechnet andere Positionen heraus als die private. Der Rest ist der Preis für kleine Losgrößen, Vertrieb und Einzelbetreuung. Er verschwindet nicht, weil man ihn nicht erwähnt.
Konsequenz: Der Kaufpreisfaktor gehört auf den Tisch, bevor über Rendite geredet wird. Das ist die erste Zahl, die ich mit Ihnen durchrechne – nicht weil sich der Abstand vollständig schließen ließe, sondern weil Sie wissen sollten, auf welcher Seite davon Sie stehen.
Quellen: CBRE Gesundheitsimmobilien Q2 2026 · Marktübersicht Hausgold, Stand 04/2026
Bei einer Nettorendite im Bereich von 3 Prozent verändert jeder halbe Prozentpunkt die Rechnung erheblich. Am Ende der Zinsbindung steht eine Anschlussfinanzierung zu unbekannten Konditionen.
Konsequenz: Die Kalkulation wird mit Anschlusszins gerechnet, nicht nur mit dem heutigen.
Die Versorgungslücke ist regional sehr unterschiedlich. Es gibt Regionen mit erheblichem Zusatzbedarf und Regionen mit bereits heute erkennbarem Überangebot. Die Spannweite der Prognosen sagt weniger über die Prognostiker als über die Unsicherheit der Sache.
Konsequenz: Regionale Bedarfsdaten je Objekt, keine bundesweite Kurve als Begründung.
Anforderungen an Zimmergrößen und Ausstattung sind in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden. Solche Änderungen können Modernisierungspflichten auslösen, die über die Instandhaltungsrücklage hinausgehen. Auch die steuerliche Behandlung von Abschreibungen ist keine Konstante.
Konsequenz: Baujahr, Zimmergrößen und Rücklagenhöhe sind Prüfpunkte, keine Nebensache.
Wer die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums trägt, wie die Indexierung ausgestaltet ist, welche Verlängerungsoptionen bestehen, wie das Belegungsrecht tatsächlich formuliert ist – all das steht im Pacht- und Kaufvertrag und unterscheidet sich von Objekt zu Objekt erheblich.
Konsequenz: Verträge vor der Entscheidung, nicht danach. Und geprüft von jemandem, der nicht für mich arbeitet.
Das ist strukturell konzentriert. Wer bereits stark in Immobilien investiert ist, erhöht damit nicht die Streuung, sondern die Konzentration – und sollte das wissen, bevor er kauft.
Konsequenz: Anteil am Gesamtvermögen begrenzen. In der Analyse fragen wir deshalb nach Ihrem Bestand.
Es gibt keine Renditegarantie und keine garantierte Steuerersparnis. Kapitalanlagen
unterliegen Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Die steuerliche
Wirkung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und bedarf der Prüfung durch einen
Steuerberater.
Einordnung
Der eigentliche Wettbewerb heißt ETF, Eigentumswohnung – und meistens: nichts tun.
Deshalb hier der Vergleich, auch dort, wo er nicht für mich ausgeht.
Kriterium
Seniorenimmobilie
Eigentumswohnung
ETF-Depot
Liquidität halten
Laufender Aufwand
sehr gering
hoch
sehr gering
keiner
Mieterrisiko
ein Betreiber
ein Mieter
entfällt
entfällt
Verfügbarkeit des Kapitals
gering, kein erfasster Zweitmarkt
Monate
Tage
sofort
Streuung
Einzelobjekt
Einzelobjekt
breit
keine Anlage
Fremdfinanzierung sinnvoll möglich
ja
ja
nicht üblich
nein
Abschreibung auf das Gebäude
ja
ja
nein
nein
Inflationsbindung der Erträge
Indexklausel, vertragsabhängig
Mietrecht begrenzt
indirekt
nein
Wertentwicklung historisch belegbar
keine Datenbasis für Einzeleinheiten
gut dokumentiert
sehr gut dokumentiert
nominal stabil
Realer Kaufkraftverlust ohne Anlage
entfällt
entfällt
entfällt
jährlich
Was die Tabelle ehrlich sagt
In drei von neun Kriterien schneidet die Seniorenimmobilie schlechter ab als ein ETF-Depot: Verfügbarkeit, Streuung, Datenlage. Wer ausschließlich diese drei gewichtet, sollte kein Pflegeapartment kaufen, sondern einen ETF-Sparplan aufstocken.
Wo sie ihren Platz hat
In der Kombination aus geringem Aufwand, sinnvoller Fremdfinanzierbarkeit und Gebäudeabschreibung. Diese Kombination bietet kein Wertpapier. Sie wirkt aber nur bei hohem Grenzsteuersatz und langem Horizont – als Ergänzung zum Depot, nicht als dessen Ersatz.
Gegenrede
Was gegen die übliche Demografie-Erzählung spricht.
Jeder Anbieter zeigt dieselbe Kurve. Was dabei selten erwähnt wird: Der Anteil der
Pflegebedürftigen, die stationär versorgt werden, ist von rund 30 Prozent im Jahr 2011
auf etwa 16 Prozent gesunken. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt – der stationäre
Anteil daran nicht im gleichen Maß.
Die Nachfrage ist real. Sie ist aber regional und differenzierter, als die
Standardpräsentation suggeriert. Deshalb steht in meiner Auswahl die regionale
Bedarfslage vor der bundesweiten Kurve.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik
Weitere fachliche Fragen
Ein einzelnes Apartment innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung, mit eigenem Grundbuchblatt. Rechtlich vergleichbar mit einer Eigentumswohnung: veräußerbar, vererbbar, beleihbar. Kein Zimmer, kein Fondsanteil, keine Beteiligung. Bei einem Fondsanteil haften Sie unternehmerisch, beim Direkteigentum steht Ihr Name im Grundbuch.
Weil die Insolvenz eines Fondsanbieters und ein Direkteigentum zwei verschiedene Dinge sind. IMMAC war der größte Anbieter geschlossener Pflegeimmobilienfonds – dort halten Anleger Kommanditanteile mit unternehmerischem Risiko. Beim Direkterwerb sind Sie im Grundbuch eingetragener Eigentümer einer konkreten Einheit. Das schützt nicht vor Mietausfall, wenn Ihr Betreiber ausfällt – aber es ist eine grundsätzlich andere Rechtsposition.
Nein. Mieter ist der Betreiber der Einrichtung, nicht der einzelne Bewohner. Verwaltung, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und Neuvermietung liegen vertraglich beim Betreiber. Ihr Aufwand beschränkt sich im Regelfall auf die Eigentümerversammlung und die Steuererklärung. Was genau in Ihren Verantwortungsbereich fällt, steht im jeweiligen Vertrag und unterscheidet sich von Objekt zu Objekt.
Bei vermieteten Immobilien kommen grundsätzlich die Gebäudeabschreibung sowie der Abzug von Finanzierungs- und Werbungskosten in Betracht. Wie sich das bei Ihnen auswirkt, hängt vollständig von Ihrer individuellen Situation ab und bedarf der Prüfung durch Ihren Steuerberater. Ich erteile keine Steuerberatung und sichere keine Steuerersparnis zu.
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil sie von Objekt, Finanzierung und Ihrer Bonität abhängt. Als Größenordnung: Bei üblichen Kaufpreisen ab etwa 180.000 € kommen rund 10 Prozent Kaufnebenkosten hinzu; je mehr davon Sie aus eigenem Kapital tragen, desto weniger hängt die Rechnung am Zins. Liegt Ihr freies Kapital unter 25.000 €, rate ich ab. Zwischen 25.000 und 50.000 € wird es eng – das prüfen wir im Einzelfall.
Für einen Teil der Interessenten ist genau das die richtige Antwort, und ich sage das auch. Ein ETF ist liquider, breiter gestreut und besser dokumentiert. Was er nicht bietet: sinnvolle Fremdfinanzierbarkeit und Gebäudeabschreibung. Diese Kombination wirkt nur bei hohem Grenzsteuersatz und langem Horizont. Die Frage ist deshalb nicht entweder oder, sondern in welchem Verhältnis.
Kontakt
Direkte Nachricht an Nico
Kontakt
Sie erreichen mich direkt.
Kein Callcenter, keine Assistenz, keine Warteschleife. Wählen Sie den Weg,
der Ihnen am angenehmsten ist.
Ich lese jede Nachricht selbst und melde mich in der Regel innerhalb eines
Werktags. Sie müssen nichts weiter tun.
Solange Sie warten
Wenn Sie ohnehin wissen möchten, ob eine Zusammenarbeit für Sie überhaupt
sinnvoll ist: Die persönliche Analyse beantwortet genau diese Frage – in etwa
drei Minuten und ohne Verpflichtung.
Beiträge, die erklären statt zu überzeugen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse,
ohne Gegenleistung. Wenn Sie danach zu dem Schluss kommen, dass diese
Anlageklasse nichts für Sie ist, hat der Text seinen Zweck erfüllt.
Grundlagen6 Min
Pflegeimmobilie: Was Sie wirklich kaufen
Grundbuch, Betreibervertrag, Belegungsrecht – die drei Begriffe, die den Unterschied ausmachen.
Der Begriff führt in die Irre. Sie kaufen kein Pflegeheim und kein Zimmer,
sondern eine Eigentumseinheit mit einem sehr speziellen Mietvertrag. Dieser
Unterschied entscheidet über fast alles Weitere.
16:9Beitragsbild ruhige Architektur- oder Detailaufnahme
1. Das Grundbuch ist der Kern
Eine Pflegeimmobilie ist ein einzelnes Apartment innerhalb einer stationären
Pflegeeinrichtung. Es hat ein eigenes Grundbuchblatt, so wie jede andere
Eigentumswohnung auch. Sie werden also Eigentümerin oder Eigentümer einer
konkreten, abgrenzbaren Einheit – nicht Anteilseigner an einem Fonds und
nicht Inhaber eines Nutzungsrechts.
Praktisch heißt das: Sie können die Einheit veräußern, vererben und
beleihen. Sie tragen aber auch die Pflichten einer Eigentümergemeinschaft,
etwa die Beteiligung an der Instandhaltungsrücklage.
2. Ihr Mieter ist der Betreiber
Anders als bei einer klassischen Wohnung schließen Sie keinen Mietvertrag mit
der Person, die in dem Apartment lebt. Ihr Vertragspartner ist der Betreiber
der Einrichtung. Er pachtet das gesamte Objekt und zahlt Ihnen die vereinbarte
Miete – unabhängig davon, ob genau Ihr Apartment gerade belegt ist.
Das entkoppelt Ihre Einnahmen von der Einzelbelegung, koppelt sie aber umso
stärker an die wirtschaftliche Stabilität des Betreibers. Genau deshalb ist
die Prüfung des Betreibers der wichtigste Teil der Objektauswahl – wichtiger
als der Kaufpreis.
3. Das Belegungsrecht
Viele Verträge sehen ein bevorzugtes Belegungsrecht vor: Sollten Sie oder
nahe Angehörige selbst einen Pflegeplatz benötigen, werden Sie bevorzugt
berücksichtigt – je nach Vertrag auch in anderen Einrichtungen desselben
Betreibers. Ob und in welchem Umfang das gilt, steht im Vertrag und
unterscheidet sich von Objekt zu Objekt.
4. Was Sie nicht kaufen
Keine garantierte Rendite – die Miete ist vertraglich vereinbart, nicht staatlich abgesichert
Keine zugesicherte Steuerersparnis – steuerliche Effekte hängen von Ihrer Situation ab
Keine jederzeit verfügbare Anlage – eine Veräußerung dauert länger als bei Wertpapieren
Kurz zusammengefasst
Eigentumseinheit mit eigenem Grundbuchblatt
Mieter ist der Betreiber, nicht der Bewohner
Betreiberbonität ist das zentrale Prüfkriterium
Belegungsrecht ist vertragsabhängig
Passt das zu Ihrer Situation?
Das lässt sich in drei Minuten klären – ohne Gespräch und ohne Verpflichtung.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE345845096
Erlaubnisse und Aufsichtsbehörde
Erlaubnis nach § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO als Immobiliardarlehensvermittler,
erteilt am 10. September 2021 durch die Industrie- und Handelskammer Hannover an die
NNiemeier Financial GmbH.
Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 2 GewO als Immobilienmakler und
Darlehensvermittler, erteilt am 23. September 2021 durch die Industrie- und
Handelskammer Hannover an die NNiemeier Smart Invest UG (haftungsbeschränkt),
Amtsgericht Hannover HRB 222423. Über diese Gesellschaft wird die Vermittlung
von Immobilien abgewickelt.
Zuständige Aufsichtsbehörde für beide Erlaubnisse:
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover www.hannover.ihk.de
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen sind die Gewerbeordnung (GewO) und die
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Beide sind abrufbar unter
www.gesetze-im-internet.de.
Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis darauf entfällt deshalb.
Für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz anzurufen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben unter Kontakt.
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erteilten Einwilligung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Persönliche Analyse und Kontaktformular
In der persönlichen Analyse beantworten Sie fünf Fragen zu Ihrer Ausgangslage:
Ihre berufliche Situation, eine Spanne Ihres Jahreseinkommens, eine Spanne des
verfügbaren Kapitals, die heutige Struktur Ihres Vermögens und Ihr Ziel. Diese Angaben
sind Auswahlmöglichkeiten, keine Freitextfelder, und werden bis zum Absenden
ausschließlich in Ihrem Browser gehalten.
Erst im letzten Schritt geben Sie Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse
an; die Telefonnummer ist freiwillig. Zweck der Verarbeitung ist die Vorbereitung und
Durchführung des von Ihnen angefragten Gesprächs. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1
lit. b DSGVO für die Anbahnung, im Übrigen Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Dasselbe gilt für das allgemeine Kontaktformular.
Ihre Angaben werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung Ihrer Anfrage
nicht mehr erforderlich sind. Kommt es zu einem Vertrag, gelten die handels- und
steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen; die Daten werden in diesem Fall bis zu deren
Ablauf aufbewahrt und danach gelöscht. Eine erteilte Einwilligung können Sie
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der
bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Einsatz des CRM-Systems HubSpot
Die Angaben, die Sie am Ende der persönlichen Analyse absenden, werden an unser
Kundenverwaltungssystem HubSpot übermittelt. Anbieter ist die HubSpot Ireland Limited,
1 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland. Die Daten liegen im europäischen
Rechenzentrum von HubSpot.
Übertragen werden: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, die freiwillig angegebene
Telefonnummer, Ihre Antworten aus der Analyse, die Werte Ihrer eigenen Steuerrechnung,
der gewählte Kontaktweg, die Adresse der aufgerufenen Seite sowie – falls Sie über
eine Anzeige gekommen sind – die Kampagnenparameter der Anzeige.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich, nachdem Sie das Formular ausgefüllt und der
Verarbeitung ausdrücklich zugestimmt haben. Zweck ist die Vorbereitung und Durchführung
des von Ihnen angefragten Gesprächs. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für
die Anbahnung, im Übrigen Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Mit HubSpot besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; sie
ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Soweit HubSpot Unterauftragsverarbeiter in den
Vereinigten Staaten einsetzt, stützt sich die Übermittlung auf die
Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Die Daten werden gelöscht,
sobald der Zweck entfällt, spätestens mit Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen.
Terminbuchung über Calendly
Für die Buchung der kostenlosen Erstberatung setzen wir Calendly ein. Anbieter ist die
Calendly LLC, 271 17th St NW, 10th Floor, Atlanta, Georgia 30363, USA.
Der Kalender wird nicht automatisch geladen. Sie entscheiden im letzten Schritt
der Analyse selbst, ob Sie einen Termin wählen möchten; erst dann wird der Kalender
nachgeladen und eine Verbindung zu Calendly aufgebaut. Dabei werden unter anderem Ihre
IP-Adresse, Ihr Browser und Ihre Zeitzone verarbeitet. Damit Sie den Termin nicht erneut
eintippen müssen, werden Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse im Buchungsformular vorbelegt.
Buchen Sie einen Termin, verarbeitet Calendly zusätzlich den gewählten Zeitpunkt und Ihre
Angaben aus dem Buchungsformular.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie mit dem
Laden des Kalenders erteilen, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des
vereinbarten Termins.
Mit Calendly besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO;
sie ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und enthält die
Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, auf die sich die
Übermittlung in die Vereinigten Staaten stützt.
Videos von YouTube
Auf dieser Website sind Videos von YouTube eingebunden. Anbieter ist die Google Ireland
Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Videos werden im Zwei-Klick-Verfahren eingebunden: Vor dem Aufruf sehen Sie
ausschließlich ein Titelbild, das von unserem eigenen Server geladen wird. Solange Sie
kein Video starten, wird keine Verbindung zu Google oder YouTube aufgebaut und es
werden keine Daten dorthin übertragen.
Erst wenn Sie auf die Schaltfläche zum Abspielen klicken, wird der Player über die
Domain youtube-nocookie.com nachgeladen. Dabei erfährt YouTube unter anderem
Ihre IP-Adresse und kann Daten über Ihr Nutzungsverhalten verarbeiten; sind Sie bei Google
angemeldet, kann der Aufruf Ihrem Konto zugeordnet werden. Rechtsgrundlage ist Ihre
durch den Klick erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere
Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter
policies.google.com/privacy.
Reichweitenmessung und Marketing
Es sind derzeit keine Dienste zur Reichweitenmessung oder für Marketingzwecke
eingebunden – kein Google Analytics, kein Meta Pixel, kein LinkedIn Insight Tag,
kein Tag Manager.
Der Trackingcode von HubSpot ist technisch vorbereitet, aber ausgeschaltet. Er wird
ausschließlich geladen, wenn Sie im Einwilligungsbanner der Kategorie Marketing
zustimmen. Erst dann setzt HubSpot das Cookie hubspotutk und ordnet Ihre
Besuche einem späteren Kontaktdatensatz zu. Anbieter ist die HubSpot Ireland
Limited, 1 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland. Dasselbe gilt für den
Google Tag Manager, der ebenfalls erst nach Einwilligung in Statistik oder Marketing
geladen wird. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über
„Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß widerrufen.
Die Schriften dieser Website werden vom eigenen Server geladen. Beim Aufruf entsteht
dadurch keine Verbindung zu Google Fonts.
Ihre Rechte
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte gegenüber dem oben genannten Verantwortlichen:
Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen
(Art. 21 DSGVO)
Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
(Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu
(Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz oder am Sitz des
Verantwortlichen – für Hannover die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
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